Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2005 erlassene Verordnung befreit Mitglieder ausgewählter freier Berufskammern von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG, rückwirkend zum 1. Jänner 2000.Schwerpunkte
- Mitglieder der genannten Kammern werden von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG ausgenommen.
- Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2000 in Kraft.
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