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Ausnahme von der Krankenversicherungspflicht für Kammermitglieder Verordnung vom 12/29/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung befreit Mitglieder ausgewählter freier Berufs­kammern von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG, rückwirkend zum 1. Jänner 2000.

Schwerpunkte

  • Mitglieder der genannten Kammern werden von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG ausgenommen.
  • Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2000 in Kraft.
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Rauch-Kallat Maria

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