<!--[-->Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2004 – Jahres‑Blutserologie‑Stichprobe für Rinder<!--]-->
Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2004 – Jahres‑Blutserologie‑Stichprobe für Rinder Verordnung vom 12/29/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2005XXII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2004: Jährlich sollen in allen Bundesländern 20 % der über zwei Jahre alten Rinderblutproben stichprobenartig untersucht werden, um Bangseuchen frühzeitig zu erkennen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass jährlich in allen Bundesländern 20 % aller Rinderbestände, die älter als zwei Jahre sind, blutserologisch untersucht werden.
  • Die Untersuchung soll in den Untersuchungsperioden der Jahre 2004, 2005 und 2006 durchgeführt werden.
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Rauch-Kallat Maria

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