Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass in den Jahren 2004‑2006 jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes, die älter als zwei Jahre sind, blutserologisch auf Rinderleukose untersucht werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2005XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass in den Jahren 2004‑2006 jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes, die älter als zwei Jahre sind, blutserologisch auf Rinderleukose untersucht werden.Schwerpunkte
- Die periodischen Untersuchungen gelten für die Jahre 2004‑2006.
- Jährlich werden 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes stichprobenartig geprüft.
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