2. Änderung der Reihungskriterien‑Verordnung – Aufnahme von Zahnärztinnen und Zahnärzten Verordnung vom 12/29/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/29/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Reihungskriterien um Zahnärztinnen und Zahnärzte, fügt einen neuen Paragraphen 5a ein und regelt, dass die Zahnärztekammern anstelle der Ärztekammern die Auswahl von Vertragszahnärzten treffen.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird um den Ausdruck „und zahnärztlichen“ ergänzt, sodass nun sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Zahnärztinnen und Zahnärzte berücksichtigt werden.
- Ein neuer Paragraph 5a wird eingefügt, der die Auswahl von Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten regelt.
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