<!--[-->Änderung der Gleichhaltungsregelungen für Ausbilderprüfungen und -kurse<!--]-->
Änderung der Gleichhaltungsregelungen für Ausbilderprüfungen und -kurse Verordnung vom 12/30/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/30/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ändert die Gleichhaltungsregelungen für Ausbilderprüfungen und -kurse: Sie streicht Ziffern 13‑14 in § 1, nummeriert 15‑23 neu und legt in § 2 fest, dass Fachakademien und Werkmeisterschulen mindestens 40 Unterrichtseinheiten in Berufspädagogik, Führung und Kommunikation nachweisen müssen.

Schwerpunkte

  • In § 1 werden die alten Ziffern 13 und 14 gestrichen; die bisherigen Ziffern 15‑23 erhalten die neuen Nummern 13‑21.
  • Die Ausbildung an Fachakademien gilt als gleichwertig, wenn mindestens 40 Unterrichtseinheiten in Berufspädagogik, Mitarbeiterführung und Kommunikation nachgewiesen werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.