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Brau‑ und Getränketechnik‑Ausbildungsordnung (2005)
Verordnung vom 30.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Brau‑ und Getränketechnik fest, definiert ein umfangreiches Berufsprofil und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und enthält Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/30/2005XXII
Umwelt
Lebensmittel
Arbeitsrecht
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Brau‑ und Getränketechnik fest, definiert ein umfangreiches Berufsprofil und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und enthält Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Brau‑ und Getränketechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • In Lehrverträgen wird die Berufsbezeichnung geschlechtsspezifisch als Brau‑ und Getränketechniker bzw. Brau‑ und Getränketechnikerin verwendet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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