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Kontrollgerätekartenverordnung – Regelungen zu Ausstellung, Erneuerung und Kosten
Verordnung vom 25.02.2005

Zusammenfassung

Die Kontrollgerätekartenverordnung regelt die Ausstellung, Erneuerung und den Austausch von vier Kartentypen (Werkstatt‑, Fahrer‑, Unternehmens‑ und Kontrollkarte) für Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten und legt dafür Verfahren, Dokumentationspflichten, Gebühren und Zuständigkeiten fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/25/2005XXII
Verkehr
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Zusammenfassung

Die Kontrollgerätekartenverordnung regelt die Ausstellung, Erneuerung und den Austausch von vier Kartentypen (Werkstatt‑, Fahrer‑, Unternehmens‑ und Kontrollkarte) für Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten und legt dafür Verfahren, Dokumentationspflichten, Gebühren und Zuständigkeiten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert vier Arten von Kontrollgerätekarten: Werkstattkarte, Fahrerkarte, Unternehmenskarten und Kontrollkarte.
  • Für die Erstbeantragung einer Fahrerkarte muss die Person persönlich erscheinen, ihre Unterschrift scannen lassen und Dokumente wie Führerschein, Identitätsnachweise, Meldebestätigung und ein Lichtbild vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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