Bundesministerium für Justiz12/30/2005XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ehrenamtliche Bewährungshelfer für jeden betreuten Schützling monatlich 56 Euro erhalten. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und hebt die vorherige Regelung von 2003 auf, bleibt jedoch für Fälle vor diesem Datum gültig.Schwerpunkte
- Die monatliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer beträgt 56 Euro pro betreutem Schützling.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
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