<!--[-->Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV 2006)<!--]-->
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV 2006) Verordnung vom 12/30/2005
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Bundesministerium für Justiz12/30/2005XXII
Justiz
Verwaltungsorganisation
Informations- und Kommunikationstechnologie

Zusammenfassung

Die ERV‑2006 regelt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronische Eingaben, Beilagen und Erledigungen zulassen. Sie definiert technische Standards, Sicherheitsmaßnahmen und legt den Inkrafttag auf den 1. Jänner 2006 fest.

Schwerpunkte

  • Eingaben, Beilagen und Erledigungen können bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch eingereicht werden; im Grund‑ und Firmenbuchverfahren ist dies nur für bestimmte Fälle zulässig.
  • Die Datenübermittlung erfolgt automatisiert und strukturiert im Textformat, sodass Empfänger die Informationen weiterverarbeiten können.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.




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