Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/12/2005XXII
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche kleinen Umbauten an Eisenbahnanlagen ohne Baugenehmigung zulässig sind, solange technische und sicherheitsbezogene Bedingungen erfüllt sind, und legt Aufzeichnungspflichten fest.Schwerpunkte
- Kleinere Bau‑, Erneuerungs‑ und Umbauarbeiten an Eisenbahnanlagen benötigen keine Baugenehmigung und keine Betriebsbewilligung, wenn die Rechte Dritter nicht betroffen sind, das Unternehmen nach aktuellem Stand der Technik arbeitet und Sicherheits‑ sowie Arbeitsmedizinische Fachkräfte eingebunden sind.
- Zulässige geringfügige Maßnahmen umfassen u. a. den Umbau von Wänden, Decken, Dächern, Sanitär‑ und Telekommunikationsanlagen sowie das Anbringen von kleinen Bauteilen wie Handläufen oder Fenster- und Türverbreiterungen.
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