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Zuständigkeit bei der Besteuerung von Unternehmensgruppen Verordnung vom 2/25/2005
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Bundesministerium für Finanzen2/25/2005XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welches Finanzamt für die Besteuerung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe zuständig ist und definiert Ausnahmen für kleine GmbHs.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Zuständigkeit für alle Körperschaften einer Unternehmensgruppe einheitlich geregelt wird.
  • Unternehmensgruppen umfassen Mutter- und Tochtergesellschaften, die die Voraussetzungen des § 9 KStG erfüllen.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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