Bundesministerium für Finanzen2/25/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welches Finanzamt für die Besteuerung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe zuständig ist und definiert Ausnahmen für kleine GmbHs.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die Zuständigkeit für alle Körperschaften einer Unternehmensgruppe einheitlich geregelt wird.
- Unternehmensgruppen umfassen Mutter- und Tochtergesellschaften, die die Voraussetzungen des § 9 KStG erfüllen.
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