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Zuständigkeit bei der Besteuerung von Unternehmensgruppen
Verordnung vom 25.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welches Finanzamt für die Besteuerung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe zuständig ist und definiert Ausnahmen für kleine GmbHs.
Bundesministerium für Finanzen2/25/2005XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welches Finanzamt für die Besteuerung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe zuständig ist und definiert Ausnahmen für kleine GmbHs.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Zuständigkeit für alle Körperschaften einer Unternehmensgruppe einheitlich geregelt wird.
  • Unternehmensgruppen umfassen Mutter- und Tochtergesellschaften, die die Voraussetzungen des § 9 KStG erfüllen.
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