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Änderung der Verordnung zur Finanzprokuratur – Projektzeitraum, Controlling‑Beirat und erweiterte Zuständigkeiten
Verordnung vom 28.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rechtsgrundlage der Finanzprokuratur, legt den Projektzeitraum von 2002 bis 2006 fest, richtet einen Controlling‑Beirat ein und erweitert die Zuständigkeiten um mehrere externe Organisationen. Ziel ist eine jährliche Steigerung der anwaltlichen Wertschöpfung um rund 5 % bei gleichzeitigem Überblick über Personal- und Finanzplanung.
Bundesministerium für Finanzen2/28/2005XXII
Finanzwesen
Personalpolitik
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rechtsgrundlage der Finanzprokuratur, legt den Projektzeitraum von 2002 bis 2006 fest, richtet einen Controlling‑Beirat ein und erweitert die Zuständigkeiten um mehrere externe Organisationen. Ziel ist eine jährliche Steigerung der anwaltlichen Wertschöpfung um rund 5 % bei gleichzeitigem Überblick über Personal- und Finanzplanung.

Schwerpunkte

  • Der Projektzeitraum der Finanzprokuratur‑Reform beginnt am 1. Jänner 2002 und endet am 31. Dezember 2006.
  • Ein Controlling‑Beirat wird vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2007 eingerichtet, um die finanzielle Steuerung zu verbessern.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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