<!--[-->Zusätzliche Pauschalvergütung des Bundes für Rechtsanwälte (Jahre 2001‑2002)<!--]-->
Zusätzliche Pauschalvergütung des Bundes für Rechtsanwälte (Jahre 2001‑2002)
Verordnung vom 28.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für im Jahr 2001 und 2002 erbrachte Rechtsanwaltsleistungen eine zusätzliche Pauschalvergütung von insgesamt 4,8 Millionen Euro zahlt. Die Zahlung erfolgt in drei gleichen Jahresraten von je 1,6 Millionen Euro, beginnend im Jahr 2005.
Bundesministerium für Justiz2/28/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für im Jahr 2001 und 2002 erbrachte Rechtsanwaltsleistungen eine zusätzliche Pauschalvergütung von insgesamt 4,8 Millionen Euro zahlt. Die Zahlung erfolgt in drei gleichen Jahresraten von je 1,6 Millionen Euro, beginnend im Jahr 2005.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt insgesamt 4,8 Millionen Euro als zusätzliche Pauschalvergütung für Rechtsanwaltsleistungen aus den Jahren 2001 und 2002.
  • Die Vergütung bezieht sich auf Leistungen von Rechtsanwälten, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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