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Aufhebung der jährlichen Zahlung an den Rechtsanwaltskammertag
Verordnung vom 28.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.
Bundesministerium für Justiz2/28/2005XXII
Berufsverband

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 S an den Rechtsanwaltskammertag auf.
  • Die Zahlung war für ehemalige im Ausland lebende Rechtsanwälte und ihre Hinterbliebenen gedacht, die vor dem 1. Juli 1927 eingetragen waren und keinen Sozialversicherungsanspruch haben.
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Gastinger Karin, Mag.

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