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Aufhebung der jährlichen Zahlung an den Rechtsanwaltskammertag Verordnung vom 2/28/2005
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Bundesministerium für Justiz2/28/2005XXII
Berufsverband

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 S an den Rechtsanwaltskammertag auf.
  • Die Zahlung war für ehemalige im Ausland lebende Rechtsanwälte und ihre Hinterbliebenen gedacht, die vor dem 1. Juli 1927 eingetragen waren und keinen Sozialversicherungsanspruch haben.
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Gastinger Karin, Mag.




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