Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.Bundesministerium für Justiz2/28/2005XXII
Berufsverband
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 S an den Rechtsanwaltskammertag auf.
- Die Zahlung war für ehemalige im Ausland lebende Rechtsanwälte und ihre Hinterbliebenen gedacht, die vor dem 1. Juli 1927 eingetragen waren und keinen Sozialversicherungsanspruch haben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.