Änderung der Rezeptpflichtverordnung 2005 – neue und geänderte Medikamenten‑Regelungen Verordnung vom 3/3/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/3/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erweitert und korrigiert die Rezeptpflichtverordnung: neue Medikamente werden aufgenommen, einige bestehende Substanzen neu klassifiziert oder entfernt, Dosierungsgrenzen werden präzisiert und ein Warnhinweis für Kinder eingefügt.Schwerpunkte
- Neue Humanarzneimittel wie Adalimumab, Everolimus und weitere werden in die Rezeptpflichtliste aufgenommen.
- Einige bereits gelistete Substanzen (Droperidol, Lindan, Sildenafil) werden von rezeptpflichtig zu nicht‑rezeptpflichtig umklassifiziert.
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