Bestimmung des Straßenverlaufs der A12 Inntal‑Autobahn – Roppener Tunnel (2. Röhre)
Verordnung vom 12.01.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der zweiten Talröhre des Roppener Tunnels auf der A12 fest. Sie definiert die Strecke von AB‑km 125,7 bis AB‑km 131,6 und verweist auf den Verordnungsplan RT2R‑1028‑00‑00.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/12/2005XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der zweiten Talröhre des Roppener Tunnels auf der A12 fest. Sie definiert die Strecke von AB‑km 125,7 bis AB‑km 131,6 und verweist auf den Verordnungsplan RT2R‑1028‑00‑00.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz, um den neuen Straßenabschnitt rechtlich zu begründen.
- Auf den festgelegten Abschnitt findet § 15 BStG Anwendung, wodurch er zum Bundesstraßenbaugebiet erklärt wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.