Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz – Regelungen für das Zentrale Vereinsregister (ZVR) Verordnung vom 3/4/2005
Bundesministerium für Inneres3/4/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Betrieb, die Nutzung und die Datensicherheit des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) sowie wer Daten abfragen darf. Sie legt technische Vorgaben fest und bestimmt, dass das Register am 1. Jänner 2006 in Betrieb geht.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest und regelt, wie Daten im Zentralen Vereinsregister (ZVR) verwendet, gesichert und eingesehen werden dürfen.
- Sie definiert die wichtigsten Begriffe, insbesondere wer als Abfrageberechtigte (z. B. Behörden, Organe von Gebietskörperschaften) und wer als Zugriffsberechtigte (Mitarbeiter dieser Stellen) gilt.
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