<!--[-->Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz – Regelungen für das Zentrale Vereinsregister (ZVR)<!--]-->
Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz – Regelungen für das Zentrale Vereinsregister (ZVR) Verordnung vom 3/4/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Inneres3/4/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den Betrieb, die Nutzung und die Datensicherheit des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) sowie wer Daten abfragen darf. Sie legt technische Vorgaben fest und bestimmt, dass das Register am 1. Jänner 2006 in Betrieb geht.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest und regelt, wie Daten im Zentralen Vereinsregister (ZVR) verwendet, gesichert und eingesehen werden dürfen.
  • Sie definiert die wichtigsten Begriffe, insbesondere wer als Abfrageberechtigte (z. B. Behörden, Organe von Gebietskörperschaften) und wer als Zugriffsberechtigte (Mitarbeiter dieser Stellen) gilt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Prokop Liese

Prokop Liese




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.