Temporärer Verzicht auf Krankenschein‑Vorlage bei Nutzung der e‑card (2005)
Verordnung vom 07.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 hebt die Pflicht zur Vorlage des Krankenscheins in bestimmten Burgenland‑Bezirken für drei Monate aus, wenn die e‑card vorgelegt und die Berechtigung digital geprüft werden kann.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/7/2005XXII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 hebt die Pflicht zur Vorlage des Krankenscheins in bestimmten Burgenland‑Bezirken für drei Monate aus, wenn die e‑card vorgelegt und die Berechtigung digital geprüft werden kann.Schwerpunkte
- Im Einführungszeitraum der e‑card entfällt die Pflicht, einen Krankenschein vorzulegen.
- Gilt nur in den Städten Eisenstadt und Rust sowie den Bezirken Eisenstadt‑Umgebung und Neusiedl am See.
Dokumente (PDFs)
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