<!--[-->Entgeltfortzahlungs‑Zuschussverordnung 2005<!--]-->
Entgeltfortzahlungs‑Zuschussverordnung 2005 Verordnung vom 3/7/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/7/2005XXII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Entgeltfortzahlungs‑Zuschussverordnung 2005 gewährt Arbeitgebern, die für bis zu 50 Beschäftigte Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall leisten, einen Teilzuschuss von 50 % plus 8,34 % für Sonderzahlungen. Der Antrag wird nach Ende der Fortzahlung elektronisch gestellt und die Auszahlung erfolgt rückwirkend, höchstens 42 Tage pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 53b Abs. 4 ASVG und legt fest, dass die Zuschüsse von der AUVA und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Arbeitgeber gezahlt werden.
  • Zuschussberechtigt sind alle Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung an versicherte Arbeitnehmer leisten und deren Betrieb weniger als 51 Beschäftigte hat; Ausnahmen gelten für Unternehmen mit Lehrlingen oder behinderte Arbeitnehmer.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.