Zusammenfassung
Die Apothekenbetriebsordnung 2005 legt umfassende Vorgaben für den Betrieb von öffentlichen, Filial‑, Krankenhaus‑ und Hausapotheken fest – von Personal und Raumgröße bis hin zu Lagerung, Kennzeichnung und Aufzeichnungen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/8/2005XXII
Gesundheit
Qualitätssicherung
Betriebsorganisation
Pharmazeutische Versorgung
Zusammenfassung
Die Apothekenbetriebsordnung 2005 legt umfassende Vorgaben für den Betrieb von öffentlichen, Filial‑, Krankenhaus‑ und Hausapotheken fest – von Personal und Raumgröße bis hin zu Lagerung, Kennzeichnung und Aufzeichnungen.Schwerpunkte
- Der Apothekenleiter ist für die gesamte pharmazeutische Verantwortung der Apotheke zuständig und muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Mindestens die im § 1 der Pharmazeutischen Fachkräfteverordnung festgelegte Zahl an Apothekern muss in jeder öffentlichen Apotheke beschäftigt sein.
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