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Apothekenbetriebsordnung 2005 – Regelungen für Apothekenbetrieb
Verordnung vom 08.03.2005

Zusammenfassung

Die Apothekenbetriebsordnung 2005 legt umfassende Vorgaben für den Betrieb von öffentlichen, Filial‑, Krankenhaus‑ und Hausapotheken fest – von Personal und Raumgröße bis hin zu Lagerung, Kennzeichnung und Aufzeichnungen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/8/2005XXII
Gesundheit
Qualitätssicherung
Betriebsorganisation
Pharmazeutische Versorgung

Zusammenfassung

Die Apothekenbetriebsordnung 2005 legt umfassende Vorgaben für den Betrieb von öffentlichen, Filial‑, Krankenhaus‑ und Hausapotheken fest – von Personal und Raumgröße bis hin zu Lagerung, Kennzeichnung und Aufzeichnungen.

Schwerpunkte

  • Der Apothekenleiter ist für die gesamte pharmazeutische Verantwortung der Apotheke zuständig und muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Mindestens die im § 1 der Pharmazeutischen Fachkräfteverordnung festgelegte Zahl an Apothekern muss in jeder öffentlichen Apotheke beschäftigt sein.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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