Verordnung zur Vergabe von Lehrgangs‑Bezeichnungen und MSc‑Abschluss in Organisational Development (2005)
Verordnung vom 16.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt der Schloss Hofen‑Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH sowie der Fachhochschule Vorarlberg, drei spezielle Lehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und dafür definierte Berufsbezeichnungen sowie den Master‑Abschluss MSc zu vergeben. Die Regelung war vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/16/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt der Schloss Hofen‑Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH sowie der Fachhochschule Vorarlberg, drei spezielle Lehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und dafür definierte Berufsbezeichnungen sowie den Master‑Abschluss MSc zu vergeben. Die Regelung war vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.Schwerpunkte
- Die Schloss Hofen‑Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH sowie die Fachhochschule Vorarlberg dürfen den Lehrgang „Supervision und Coaching“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen. Absolvent*innen erhalten die Berufsbezeichnung Akademische/r Supervisor/in und Coach.
- Die Schloss Hofen‑Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH sowie die Fachhochschule Vorarlberg dürfen den Lehrgang „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen. Absolvent*innen erhalten die Berufsbezeichnung Akademische/r Organisationsberater/in und Entwicklungsrin.
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