Verordnung zur Bezeichnung und Titulierung von Lehrgängen im Beschaffungsmanagement (31. MBA‑Verordnung) Verordnung vom 1/12/2005
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/12/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die 31. MBA‑Verordnung (2005) erlaubt der Wirtschaftskammer Österreich, drei Weiterbildungsprogramme als Lehrgänge universitären Charakters zu kennzeichnen und dafür akademische Titel bzw. Grade (LL.M., MBA) zu verleihen. Die Regelungen gelten vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien darf die drei genannten Lehrgänge als Lehrgänge universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe kann den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische Beschaffungsmanagerin und Vergabeexpertin“ bzw. „Akademischer Beschaffungsmanager und Vergabeexperte“ verleihen.
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