<!--[-->Verordnung zur Anerkennung von Lehrgängen der "body & health academy" als universitäre Lehrgänge (2005‑2010)<!--]-->
Verordnung zur Anerkennung von Lehrgängen der "body & health academy" als universitäre Lehrgänge (2005‑2010) Verordnung vom 3/17/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/17/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erlaubt der privaten "body & health academy" in Haslach, vier ihrer Lehrgänge als universitäre Lehrgänge zu führen und den Absolvent*innen entsprechende akademische Titel sowie den MBA‑Grad zu verleihen. Die Regelung war vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Schwerpunkte

  • Die "body & health academy" darf den Lehrgang „Psychosoziales Gesundheitstraining“ als universitären Lehrgang bezeichnen und Absolvent*innen die Titel „Akademische psychosoziale Gesundheitstrainerin“ bzw. „Akademischer psychosozialer Gesundheitstrainer“ verleihen.
  • Der Lehrgang „Sport‑ und Fitnesstraining“ erhält ebenfalls den Status eines universitären Lehrgangs, mit den Titeln „Akademische Sport‑ und Fitnesstrainerin“ bzw. „Akademischer Sport‑ und Fitnesstrainer“ für die Absolvent*innen.
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