Einführung des MSc‑Grades für Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin an der Donau‑Universität Krems Verordnung vom 3/18/2005
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den Master‑Abschluss MSc in Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin verleihen darf. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes; Inkrafttreten am 1. April 2005.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes, das die Errichtung und Aufgaben der Donau‑Universität regelt.
- Der/die Vorsitzende des Kollegiums darf den MSc‑Abschluss an Absolvent*innen des Lehrgangs "Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin" verleihen.
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