<!--[-->Einführung des MSc‑Grades für Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Einführung des MSc‑Grades für Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 18.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den Master‑Abschluss MSc in Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin verleihen darf. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes; Inkrafttreten am 1. April 2005.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den Master‑Abschluss MSc in Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin verleihen darf. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes; Inkrafttreten am 1. April 2005.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes, das die Errichtung und Aufgaben der Donau‑Universität regelt.
  • Der/die Vorsitzende des Kollegiums darf den MSc‑Abschluss an Absolvent*innen des Lehrgangs "Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin" verleihen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.