Einführung des MSc‑Grades für Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 18.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den Master‑Abschluss MSc in Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin verleihen darf. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes; Inkrafttreten am 1. April 2005.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den Master‑Abschluss MSc in Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin verleihen darf. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes; Inkrafttreten am 1. April 2005.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes, das die Errichtung und Aufgaben der Donau‑Universität regelt.
- Der/die Vorsitzende des Kollegiums darf den MSc‑Abschluss an Absolvent*innen des Lehrgangs "Sicherheit, Umwelt‑ und Arbeitsmedizin" verleihen.
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