<!--[-->Verordnung über Bezeichnungen und akademische Grade für Verkehrssicherheits‑Lehrgänge (2005‑2010)<!--]-->
Verordnung über Bezeichnungen und akademische Grade für Verkehrssicherheits‑Lehrgänge (2005‑2010)
Verordnung vom 18.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Hubert‑Ebner‑Privatstiftung, mehrere Verkehrssicherheits‑Lehrgänge als lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel (MBA, MSc, MA) sowie die Bezeichnung „Akademischer Verkehrssicherheitsmanager“ zu verleihen. Gültig vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Hubert‑Ebner‑Privatstiftung, mehrere Verkehrssicherheits‑Lehrgänge als lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel (MBA, MSc, MA) sowie die Bezeichnung „Akademischer Verkehrssicherheitsmanager“ zu verleihen. Gültig vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Hubert‑Ebner‑Privatstiftung darf den Lehrgang „Verkehrssicherheitsmanagement“ als lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Master‑Lehrgangs Traffic Safety Management kann den akademischen Grad „Master of Business Administration (Traffic Safety Management)“, abgekürzt MBA, verleihen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.