Verordnung über Bezeichnungen und akademische Grade für Verkehrssicherheits‑Lehrgänge (2005‑2010)
Verordnung vom 18.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Hubert‑Ebner‑Privatstiftung, mehrere Verkehrssicherheits‑Lehrgänge als lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel (MBA, MSc, MA) sowie die Bezeichnung „Akademischer Verkehrssicherheitsmanager“ zu verleihen. Gültig vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Hubert‑Ebner‑Privatstiftung, mehrere Verkehrssicherheits‑Lehrgänge als lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel (MBA, MSc, MA) sowie die Bezeichnung „Akademischer Verkehrssicherheitsmanager“ zu verleihen. Gültig vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Hubert‑Ebner‑Privatstiftung darf den Lehrgang „Verkehrssicherheitsmanagement“ als lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter des Master‑Lehrgangs Traffic Safety Management kann den akademischen Grad „Master of Business Administration (Traffic Safety Management)“, abgekürzt MBA, verleihen.
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