Zusammenfassung
Die Verordnung setzt die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/18/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung setzt die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) wird in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 4.08 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.