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15. Nachtrag zum Arzneibuch – Inkraftsetzung der deutschen Fassung
Verordnung vom 18.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/18/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (4. Auflage 2002, Nachtrag 4.08) wird in Kraft gesetzt.
  • Alle Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 4.08 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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Rauch-Kallat Maria

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