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Kostenregelung für Krankentransport und Anstaltspflege (2005)
Verordnung vom 18.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Durchschnittskosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und trat am 1. April 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung3/18/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Durchschnittskosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und trat am 1. April 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Durchschnittskosten für den Krankentransport fest: 1,30 Euro pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und Kosten nach Flugstunden bei einem heereseigenen Hubschrauber.
  • Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 4 446,80 Euro und für einen Primärdoppeltransport 2 223,40 Euro pro Person festgesetzt.
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Platter Günther

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