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Kostenregelung für Krankentransport und Anstaltspflege (2005) Verordnung vom 3/18/2005
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Bundesministerium für Landesverteidigung3/18/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Durchschnittskosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und trat am 1. April 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Durchschnittskosten für den Krankentransport fest: 1,30 Euro pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und Kosten nach Flugstunden bei einem heereseigenen Hubschrauber.
  • Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 4 446,80 Euro und für einen Primärdoppeltransport 2 223,40 Euro pro Person festgesetzt.
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Platter Günther

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