Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Durchschnittskosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und trat am 1. April 2005 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung3/18/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Durchschnittskosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und trat am 1. April 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Durchschnittskosten für den Krankentransport fest: 1,30 Euro pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und Kosten nach Flugstunden bei einem heereseigenen Hubschrauber.
- Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 4 446,80 Euro und für einen Primärdoppeltransport 2 223,40 Euro pro Person festgesetzt.
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