Verordnung über tierische Erreger‑Überwachung und Antibiotika‑Resistenz‑Testungen Verordnung vom 3/22/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/22/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt verpflichtende Überwachungsprogramme für bestimmte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen ein und schreibt Antibiotika‑Resistenz‑Testungen vor. Sie legt fest, dass Probennahmen von Amtstierärzten und Laboranalysen in staatlich benannten Laboren erfolgen, wobei die Kosten vom Bund getragen werden.Schwerpunkte
- Einführung von Überwachungsprogrammen für ausgewählte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen.
- Verpflichtung zu Antibiotika‑Resistenz‑Testungen an Isolaten der genannten Erreger.
Dokumente (PDFs)
