Verordnung über tierische Erreger‑Überwachung und Antibiotika‑Resistenz‑Testungen
Verordnung vom 22.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung führt verpflichtende Überwachungsprogramme für bestimmte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen ein und schreibt Antibiotika‑Resistenz‑Testungen vor. Sie legt fest, dass Probennahmen von Amtstierärzten und Laboranalysen in staatlich benannten Laboren erfolgen, wobei die Kosten vom Bund getragen werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/22/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt verpflichtende Überwachungsprogramme für bestimmte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen ein und schreibt Antibiotika‑Resistenz‑Testungen vor. Sie legt fest, dass Probennahmen von Amtstierärzten und Laboranalysen in staatlich benannten Laboren erfolgen, wobei die Kosten vom Bund getragen werden.Schwerpunkte
- Einführung von Überwachungsprogrammen für ausgewählte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen.
- Verpflichtung zu Antibiotika‑Resistenz‑Testungen an Isolaten der genannten Erreger.
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