<!--[-->Verordnung über tierische Erreger‑Überwachung und Antibiotika‑Resistenz‑Testungen<!--]-->
Verordnung über tierische Erreger‑Überwachung und Antibiotika‑Resistenz‑Testungen Verordnung vom 3/22/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/22/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt verpflichtende Überwachungsprogramme für bestimmte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen ein und schreibt Antibiotika‑Resistenz‑Testungen vor. Sie legt fest, dass Probennahmen von Amtstierärzten und Laboranalysen in staatlich benannten Laboren erfolgen, wobei die Kosten vom Bund getragen werden.

Schwerpunkte

  • Einführung von Überwachungsprogrammen für ausgewählte Erreger bei Geflügel, Rindern, Schafen/Ziegen und Schweinen.
  • Verpflichtung zu Antibiotika‑Resistenz‑Testungen an Isolaten der genannten Erreger.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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