<!--[-->Bestimmung des Straßenverlaufs der S 35 Brucker Schnellstraße (Stausee Zlatten – Mautstatt)<!--]-->
Bestimmung des Straßenverlaufs der S 35 Brucker Schnellstraße (Stausee Zlatten – Mautstatt) Verordnung vom 3/23/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/23/2005XXII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Streckenverlauf der S 35 Brucker Schnellstraße von Stausee Zlatten nach Mautstatt fest, inklusive zweier Tunnel um das Wehr des Stausees und die Ortschaft Kirchdorf zu umgehen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als rechtliche Grundlage für den neuen Streckenabschnitt.
  • Der neue Straßenverlauf beginnt bei Kilometer 4,040 der bestehenden S 35, verläuft südlich am Stausee Zlatten und nutzt zwei Tunnel (Kaltenbach‑Tunnel und Kirchdorf‑Tunnel), um kritische Stellen zu umgehen.
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Gorbach Hubert




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