Bestimmung des Straßenverlaufs der S 35 Brucker Schnellstraße (Stausee Zlatten – Mautstatt)
Verordnung vom 23.03.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Streckenverlauf der S 35 Brucker Schnellstraße von Stausee Zlatten nach Mautstatt fest, inklusive zweier Tunnel um das Wehr des Stausees und die Ortschaft Kirchdorf zu umgehen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/23/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Streckenverlauf der S 35 Brucker Schnellstraße von Stausee Zlatten nach Mautstatt fest, inklusive zweier Tunnel um das Wehr des Stausees und die Ortschaft Kirchdorf zu umgehen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als rechtliche Grundlage für den neuen Streckenabschnitt.
- Der neue Straßenverlauf beginnt bei Kilometer 4,040 der bestehenden S 35, verläuft südlich am Stausee Zlatten und nutzt zwei Tunnel (Kaltenbach‑Tunnel und Kirchdorf‑Tunnel), um kritische Stellen zu umgehen.
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