Änderung der Abfallverzeichnisverordnung – neue Fristen, Untersuchungs‑ und Klassifizierungsregeln Verordnung vom 4/6/2005
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/6/2005XXII
Umwelt
Gesundheit
Abfallwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die 89. Verordnung 2005 aktualisiert die Abfallverzeichnisverordnung: feste Fristen werden eingeführt, neue Untersuchungsanforderungen ergänzt und das Verzeichnis um Glas sowie zahlreiche biologische Abfallgruppen erweitert.Schwerpunkte
- Die Frist „ab einem Jahr nach Inkraft‑Treten“ wird durch ein festes Datum, den 1. Jänner 2009, ersetzt.
- Die Frist „bis ein Jahr nach Inkraft‑Treten“ wird auf den 31. Dezember 2008 festgelegt.
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