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Änderung der Abfallverzeichnisverordnung – neue Fristen, Untersuchungs‑ und Klassifizierungsregeln Verordnung vom 4/6/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/6/2005XXII
Umwelt
Gesundheit
Abfallwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die 89. Verordnung 2005 aktualisiert die Abfallverzeichnisverordnung: feste Fristen werden eingeführt, neue Untersuchungsanforderungen ergänzt und das Verzeichnis um Glas sowie zahlreiche biologische Abfallgruppen erweitert.

Schwerpunkte

  • Die Frist „ab einem Jahr nach Inkraft‑Treten“ wird durch ein festes Datum, den 1. Jänner 2009, ersetzt.
  • Die Frist „bis ein Jahr nach Inkraft‑Treten“ wird auf den 31. Dezember 2008 festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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