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Grundbeträge im Auslandseinsatzpräsenzdienst (Verordnung 2005)
Verordnung vom 13.01.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst die Grundbeträge je Dienstgrad fest. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/13/2005XXII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst die Grundbeträge je Dienstgrad fest. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Grundbeträge für das Auslandseinsatzpräsenzdienst je Dienstgrad fest.
  • Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2005.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



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