Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst die Grundbeträge je Dienstgrad fest. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Bundesministerium für Landesverteidigung1/13/2005XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst die Grundbeträge je Dienstgrad fest. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundbeträge für das Auslandseinsatzpräsenzdienst je Dienstgrad fest.
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Januar 2005.
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