<!--[-->Änderung der Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätze im GSBG‑1996<!--]-->
Änderung der Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätze im GSBG‑1996
Verordnung vom 06.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 90/2005 führt neue Pauschalbeiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds ein, ändert die Bezeichnung der zuständigen Behörde und begrenzt die Anwendung auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003.
Bundesministerium für Finanzen4/6/2005XXII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 90/2005 führt neue Pauschalbeiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds ein, ändert die Bezeichnung der zuständigen Behörde und begrenzt die Anwendung auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Pauschalbeitrag von 0,585 % der Krankenversicherungsaufwendungen wird an den Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger und 0,185 % an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern überwiesen; die Beträge müssen monatlich gezahlt und in die Jahresabrechnung einbezogen werden.
  • Die Bezeichnung der zuständigen Behörde wird von „Bundesministerium für Finanzen“ zu „Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien“ geändert.
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