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Änderung der Verordnung zu Kontrollmaßnahmen für kosmetische Mittel
Verordnung vom 08.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung über Kontrollmaßnahmen für kosmetische Mittel wird um neue Qualifikations‑, Sicherheits‑ und Transparenzpflichten erweitert, die besonders Produkte für Kinder betreffen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/8/2005XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung über Kontrollmaßnahmen für kosmetische Mittel wird um neue Qualifikations‑, Sicherheits‑ und Transparenzpflichten erweitert, die besonders Produkte für Kinder betreffen.

Schwerpunkte

  • Hersteller oder Erstimporteure in den Europäischen Wirtschaftsraum müssen über eine angemessene berufliche Qualifikation oder Erfahrung verfügen (Good Manufacturing Practice).
  • Die Sicherheitsbewertung muss das toxikologische Profil, den chemischen Aufbau und die Exposition berücksichtigen; für Produkte für Kinder unter drei Jahren und für Intimpflegeprodukte ist eine spezielle Bewertung erforderlich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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