Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/8/2005XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung über Kontrollmaßnahmen für kosmetische Mittel wird um neue Qualifikations‑, Sicherheits‑ und Transparenzpflichten erweitert, die besonders Produkte für Kinder betreffen.Schwerpunkte
- Hersteller oder Erstimporteure in den Europäischen Wirtschaftsraum müssen über eine angemessene berufliche Qualifikation oder Erfahrung verfügen (Good Manufacturing Practice).
- Die Sicherheitsbewertung muss das toxikologische Profil, den chemischen Aufbau und die Exposition berücksichtigen; für Produkte für Kinder unter drei Jahren und für Intimpflegeprodukte ist eine spezielle Bewertung erforderlich.
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