Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2005) Verordnung vom 4/8/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/8/2005XXII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein jährliches Kontingent von 6 924 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal sechs Monate bis spätestens 31. Dezember 2005.Schwerpunkte
- Ein jährliches Kontingent von 6 924 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
- Nach Ausschöpfung des jeweiligen Landes‑Kontingents können weitere Kurzzeit‑Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die maximal sechs Monate dauern und nicht nach dem 31. Dezember 2005 enden dürfen.
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