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Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2005)
Verordnung vom 08.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein jährliches Kontingent von 6 924 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal sechs Monate bis spätestens 31. Dezember 2005.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/8/2005XXII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein jährliches Kontingent von 6 924 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal sechs Monate bis spätestens 31. Dezember 2005.

Schwerpunkte

  • Ein jährliches Kontingent von 6 924 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
  • Nach Ausschöpfung des jeweiligen Landes‑Kontingents können weitere Kurzzeit‑Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die maximal sechs Monate dauern und nicht nach dem 31. Dezember 2005 enden dürfen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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