<!--[-->Zuschlag zum Lohn für die Winterfeiertagsregelung (Bauarbeiter)<!--]-->
Zuschlag zum Lohn für die Winterfeiertagsregelung (Bauarbeiter) Verordnung vom 4/8/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/8/2005XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2 × des um 20 % erhöhten Stundenlohns für Bauarbeiter im Winter fest und gilt vom 28. März 2005 bis Ende November 2005.

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
  • Die Verordnung basiert auf § 13k Abs. 4 des BUAG.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.