Funktionsgebühren‑, Entschädigungs‑ und Sitzungsgeld‑Verordnung für Verwaltungsorgane der Sozialversicherung
Verordnung vom 12.04.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Personen Anspruch auf Funktionsgebühren, Entschädigungen und Sitzungsgeld haben und wie hoch diese Zahlungen für Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, der Controllinggruppe und des Sozial‑ und Gesundheitsforums ausfallen.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz4/12/2005XXII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Personen Anspruch auf Funktionsgebühren, Entschädigungen und Sitzungsgeld haben und wie hoch diese Zahlungen für Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, der Controllinggruppe und des Sozial‑ und Gesundheitsforums ausfallen.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet sich an Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, an die Controllinggruppe und an das Sozial‑ und Gesundheitsforum Österreich.
- Für die genannten Personen können Funktionsgebühren, Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld beantragt werden.
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