Studienförderung für Studierende an der Privatuniversität für Kreativwirtschaft
Verordnung vom 14.04.2005Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienunterstützung für Studierende, die an akkreditierten Studiengängen der Privatuniversität für Kreativwirtschaft eingeschrieben sind. Die Förderung entspricht den Leistungen für Studierende an öffentlichen Universitäten und gilt ab dem Studienjahr 2004/2005.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/14/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienunterstützung für Studierende, die an akkreditierten Studiengängen der Privatuniversität für Kreativwirtschaft eingeschrieben sind. Die Förderung entspricht den Leistungen für Studierende an öffentlichen Universitäten und gilt ab dem Studienjahr 2004/2005.Schwerpunkte
- Studierende, die an einem nach dem Universitäts‑Akkreditierungsgesetz akkreditierten Studiengang der Privatuniversität für Kreativwirtschaft eingeschrieben sind, können Studienunterstützung erhalten.
- Die Studienunterstützung hat dieselbe Art, Höhe und die gleichen Voraussetzungen wie die Förderungen für Studierende an öffentlichen österreichischen Universitäten.
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