Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/14/2005XXII
Umwelt
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Durchführung von EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich, definiert Förderungen wie Prämien und Beihilfen und legt das Antragsverfahren fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Maßnahmen im Weinbereich auf EU‑Rechtsakten basieren.
- Anträge für Rodungsprämien müssen über ein spezielles Formblatt bei der zuständigen Katasterstelle eingereicht werden.
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