Kundmachung von Änderungen zur Ausführungsordnung des internationalen Patent‑Kooperationsvertrags
Verordnung vom 08.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung vom 8. August 2006 regelt die öffentliche Kundmachung eines Beschlusses von 2005, der Änderungen an der Ausführungsordnung zum internationalen Patent‑Kooperationsvertrag enthält. Die Einsicht erfolgt in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes während der Amtszeiten.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten8/8/2006XXII
Industrie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 8. August 2006 regelt die öffentliche Kundmachung eines Beschlusses von 2005, der Änderungen an der Ausführungsordnung zum internationalen Patent‑Kooperationsvertrag enthält. Die Einsicht erfolgt in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes während der Amtszeiten.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004.
- Der Beschluss vom 5. Oktober 2005, der Änderungen an der Ausführungsordnung zum internationalen Patent‑Kooperationsvertrag enthält, wird öffentlich zugänglich gemacht.
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