Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/13/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Im Januar 2006 wurde die Verordnung zu anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten und die Absonderungsverordnung geändert, um Vogelgrippe‑Infektionen als meldepflichtige Erkrankungen aufzunehmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird ergänzt um die Meldung von Vogelgrippe‑Infektionen (Influenza A/H5N1 und andere avian‑influenza Viren).
- In den bestehenden Ziffern 7 und 8 wird das Wort „und“ am Ende von Z 7 durch ein Komma ersetzt und der Punkt am Ende von Z 8 durch das Wort „und“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
