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2. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006 Verordnung vom 3/9/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/9/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet die Jagd auf Wasserwild in bestimmten Risikogebieten und verlangt, dass tote Wasservögel dort sofort der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Schwerpunkte

  • In den im Anhang A genannten Risikogebieten ist die Jagd auf Wasserwild verboten.
  • Das Auffinden toter Wasservögel in den genannten Risikogebieten muss der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
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Rauch-Kallat Maria

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