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2. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006
Verordnung vom 09.03.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet die Jagd auf Wasserwild in bestimmten Risikogebieten und verlangt, dass tote Wasservögel dort sofort der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/9/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet die Jagd auf Wasserwild in bestimmten Risikogebieten und verlangt, dass tote Wasservögel dort sofort der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Schwerpunkte

  • In den im Anhang A genannten Risikogebieten ist die Jagd auf Wasserwild verboten.
  • Das Auffinden toter Wasservögel in den genannten Risikogebieten muss der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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