<!--[-->Fleischuntersuchungsverordnung 2006 – Sicherheit von Schlacht‑ und Fischereierzeugnissen<!--]-->
Fleischuntersuchungsverordnung 2006 – Sicherheit von Schlacht‑ und Fischereierzeugnissen
Verordnung vom 13.03.2006

Zusammenfassung

Die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 regelt die amtliche Kontrolle von Schlachttieren, Fleisch nach der Schlachtung und Fischereierzeugnissen. Sie legt Anmeldefristen, Verbote bei Krankheitsverdacht, Melde- und Dokumentationspflichten sowie Kennzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften fest, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/13/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 regelt die amtliche Kontrolle von Schlachttieren, Fleisch nach der Schlachtung und Fischereierzeugnissen. Sie legt Anmeldefristen, Verbote bei Krankheitsverdacht, Melde- und Dokumentationspflichten sowie Kennzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften fest, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Verfügungsberechtigte müssen die zu schlachtenden Tiere mindestens drei Werktage vor der Schlachtung bei einem amtlichen Tierarzt anmelden.
  • Erfolgt bei einem Tier ein Verdacht auf Krankheit, Zoonose oder Genussuntauglichkeit, darf keine Schlachterlaubnis erteilt werden; das Tier muss unter Aufsicht eines Tierarztes geschlachtet werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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