Fleischuntersuchungsverordnung 2006 – Sicherheit von Schlacht‑ und Fischereierzeugnissen
Verordnung vom 13.03.2006Zusammenfassung
Die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 regelt die amtliche Kontrolle von Schlachttieren, Fleisch nach der Schlachtung und Fischereierzeugnissen. Sie legt Anmeldefristen, Verbote bei Krankheitsverdacht, Melde- und Dokumentationspflichten sowie Kennzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften fest, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/13/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 regelt die amtliche Kontrolle von Schlachttieren, Fleisch nach der Schlachtung und Fischereierzeugnissen. Sie legt Anmeldefristen, Verbote bei Krankheitsverdacht, Melde- und Dokumentationspflichten sowie Kennzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften fest, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Verfügungsberechtigte müssen die zu schlachtenden Tiere mindestens drei Werktage vor der Schlachtung bei einem amtlichen Tierarzt anmelden.
- Erfolgt bei einem Tier ein Verdacht auf Krankheit, Zoonose oder Genussuntauglichkeit, darf keine Schlachterlaubnis erteilt werden; das Tier muss unter Aufsicht eines Tierarztes geschlachtet werden.
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