<!--[-->Rückstandskontrollverordnung 2006 – Kontrolle von Arzneimittel‑ und Stoffrückständen in tierischen Lebensmitteln<!--]-->
Rückstandskontrollverordnung 2006 – Kontrolle von Arzneimittel‑ und Stoffrückständen in tierischen Lebensmitteln Verordnung vom 3/13/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/13/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Überwachung von Rückständen in lebenden Tieren und tierischen Lebensmitteln, legt einen jährlichen Prüfplan fest und definiert Pflichten für Betriebe sowie Maßnahmen bei Verstößen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Kontrolle von Rückständen bestimmter Stoffe in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft.
  • Ein jährlicher Überwachungsplan wird erstellt und legt fest, welche Stoffgruppen zu welchen Tierarten geprüft werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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