<!--[-->Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001<!--]-->
Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001
Verordnung vom 24.03.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 129/2006 ergänzt die Veterinärbehördliche Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001 um neue Pflichten, die sich nach zahlreichen EU‑Richtlinien richten. Ziel ist ein verbesserter Tierseuchenschutz und eine höhere Lebensmittelsicherheit beim innergemeinschaftlichen Handel.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/24/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Europäische Union

Zusammenfassung

Die Verordnung 129/2006 ergänzt die Veterinärbehördliche Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001 um neue Pflichten, die sich nach zahlreichen EU‑Richtlinien richten. Ziel ist ein verbesserter Tierseuchenschutz und eine höhere Lebensmittelsicherheit beim innergemeinschaftlichen Handel.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass bei der Ein- und Durchfuhr kontrollpflichtiger Sendungen sämtliche genannten EU‑Richtlinien beachtet und die entsprechenden Bescheinigungen mitgeführt werden müssen.
  • Die genannten EU‑Richtlinien umfassen Vorgaben zu Samen, Embryonen, Equiden, Schweine, Geflügel, Aquakultur und Hygienevorschriften für tierische Erzeugnisse.
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Rauch-Kallat Maria

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