<!--[-->Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001<!--]-->
Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001 Verordnung vom 3/24/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/24/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Europäische Union

Zusammenfassung

Die Verordnung 129/2006 ergänzt die Veterinärbehördliche Einfuhr‑ und Binnenmarktverordnung 2001 um neue Pflichten, die sich nach zahlreichen EU‑Richtlinien richten. Ziel ist ein verbesserter Tierseuchenschutz und eine höhere Lebensmittelsicherheit beim innergemeinschaftlichen Handel.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass bei der Ein- und Durchfuhr kontrollpflichtiger Sendungen sämtliche genannten EU‑Richtlinien beachtet und die entsprechenden Bescheinigungen mitgeführt werden müssen.
  • Die genannten EU‑Richtlinien umfassen Vorgaben zu Samen, Embryonen, Equiden, Schweine, Geflügel, Aquakultur und Hygienevorschriften für tierische Erzeugnisse.
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Rauch-Kallat Maria

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