Festlegung der Grundbeträge für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal Verordnung vom 1/17/2006
Bundesministerium für Landesverteidigung1/17/2006XXII
Exekutive
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für das Personal im Auslandseinsatz fest, die ab dem 1. Jänner 2006 gelten und die frühere Regelung ablösen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der ab dem 1. Jänner 2006 zu zahlen ist.
- Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2006 und ersetzen die vorherige Regelung aus der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2005.
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