Festlegung der Grundbeträge für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal
Verordnung vom 17.01.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für das Personal im Auslandseinsatz fest, die ab dem 1. Jänner 2006 gelten und die frühere Regelung ablösen.Bundesministerium für Landesverteidigung1/17/2006XXII
Exekutive
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für das Personal im Auslandseinsatz fest, die ab dem 1. Jänner 2006 gelten und die frühere Regelung ablösen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der ab dem 1. Jänner 2006 zu zahlen ist.
- Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2006 und ersetzen die vorherige Regelung aus der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2005.
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