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Festlegung der Grundbeträge für das Auslandseinsatz‑Präsenz­dienst‑Personal Verordnung vom 1/17/2006
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Bundesministerium für Landesverteidigung1/17/2006XXII
Exekutive

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für das Personal im Auslandseinsatz fest, die ab dem 1. Jänner 2006 gelten und die frühere Regelung ablösen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der ab dem 1. Jänner 2006 zu zahlen ist.
  • Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2006 und ersetzen die vorherige Regelung aus der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2005.
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Platter Günther

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