Befristete Beschäftigung von Ausländern in Landwirtschaft & Forstwirtschaft (2006)
Verordnung vom 30.03.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 150 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate bis spätestens Ende 2006.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/30/2006XXII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 150 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate bis spätestens Ende 2006.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 6 150 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 425, Kärnten 170, Niederösterreich 1 910, Oberösterreich 1 400, Salzburg 135, Steiermark 1 505, Tirol 310, Vorarlberg 55, Wien 240.
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