Befristete Beschäftigung von Ausländern in Landwirtschaft & Forstwirtschaft (2006) Verordnung vom 3/30/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/30/2006XXII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 150 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate bis spätestens Ende 2006.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 6 150 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 425, Kärnten 170, Niederösterreich 1 910, Oberösterreich 1 400, Salzburg 135, Steiermark 1 505, Tirol 310, Vorarlberg 55, Wien 240.
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