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Aufhebung der Gefährdungsbereiche von vier Munitionslagern Verordnung vom 3/31/2006
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Bundesministerium für Landesverteidigung3/31/2006XXII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die Gefährdungsbereiche der vier genannten Munitionslager auf und tritt am 1. April 2006 in Kraft. Gleichzeitig wird die alte Verordnung für das Lager Pinkafeld vom 7. Juli 1982 zum 31. März 2006 außer Kraft gesetzt.

Schwerpunkte

  • Die Gefährdungsbereiche rund um die Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf werden aufgehoben.
  • Die Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
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Platter Günther

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