Bundesministerium für Landesverteidigung1/17/2006XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die 14. Verordnung von 2006 regelt, dass nicht mehr benötigtes Kriegsmaterial des Bundesheeres – etwa Pistolen, Gewehre und Granaten – zerstört werden muss, außer es wird in kleiner Menge Museen oder Lehrsammlungen übergeben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass zehn Arten von Waffen – von Selbstladepistolen bis zu Granatwerfern unter 100 mm – grundsätzlich vernichtet werden müssen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
- Eine Ausnahme besteht für kleine Stückzahlen, die an Museen oder Lehrsammlungen der Länder übergeben werden können.
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