Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/4/2006XXII
Umwelt
Verkehr
Energie
Baupolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Aich–Althofen/Drau, inklusive Tunnel, Brücken und Grünbrücken, und legt das Baugebiet in den betroffenen Gemeinden fest.Schwerpunkte
- Der Trassenverlauf des Abschnitts Aich‑Althofen/Drau wird festgelegt; er umfasst Tunnel, Brücken und Grünbrücken, um die Strecke durch die Gemeinden Bleiburg, Feistritz, Eberndorf u. a. zu führen.
- Der Geländestreifen (Baugebiet) wird in den Katasterplänen der betroffenen Gemeinden und Behörden ausgewiesen.
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