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Festlegung des Trassenverlaufs Aich‑Althofen/Drau für die Koralmbahn Verordnung vom 4/4/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/4/2006XXII
Umwelt
Verkehr
Energie
Baupolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Aich–Althofen/Drau, inklusive Tunnel, Brücken und Grünbrücken, und legt das Baugebiet in den betroffenen Gemeinden fest.

Schwerpunkte

  • Der Trassenverlauf des Abschnitts Aich‑Althofen/Drau wird festgelegt; er umfasst Tunnel, Brücken und Grünbrücken, um die Strecke durch die Gemeinden Bleiburg, Feistritz, Eberndorf u. a. zu führen.
  • Der Geländestreifen (Baugebiet) wird in den Katasterplänen der betroffenen Gemeinden und Behörden ausgewiesen.
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Gorbach Hubert




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