Einrichtung eines zentralen Gentechnik‑Registers und Meldepflicht für GVO‑Anbau
Verordnung vom 04.04.2006Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein zentrales Gentechnik‑Register beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ein, das Daten zu GVO‑Erzeugnissen, zugelassenen Produkten, Freisetzungen und Anbaugebieten sammelt. Der Landeshauptmann muss monatlich elektronische Meldungen über geplante Anbauten übermitteln.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/4/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein zentrales Gentechnik‑Register beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ein, das Daten zu GVO‑Erzeugnissen, zugelassenen Produkten, Freisetzungen und Anbaugebieten sammelt. Der Landeshauptmann muss monatlich elektronische Meldungen über geplante Anbauten übermitteln.Schwerpunkte
- Das Register wird beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in vier Teilen geführt, die jeweils unterschiedliche Informationen zu GVO‑Erzeugnissen, zugelassenen Produkten, Freisetzungen und Anbaugebieten enthalten.
- Der Landeshauptmann muss spätestens einen Monat nach Genehmigung des Anbaus die Daten zu Gemeinde, Anbaufläche, Kulturart, GVO‑Bezeichnung und zuständiger Landesbehörde in elektronischer Form an das Ministerium übermitteln.
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